STELLENAUSSCHREIBUNG 36/24
Schulhelfer (m/w/d) für die Seepark-Grundschule in Lichtenberg
Wir von gss Schulpartner fördern und begleiten Schüler*innen während ihres ganztägigen Schulalltages sowie in den Ferien und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 25 Std./W. unbefristet Sie!
WER SIE SIND:
→ Sie unterstützen Schüler*innen mit besonderen Beeinträchtigungen bei den schulischen Arbeitsaufträgen und begleiten die Unterrichtsvorhaben.
→ Sie leisten den Schüler*innen Hilfe im inklusiven Schultag und bei der ergänzenden Pflege & Hilfe.
→ Sie sind Sozialassistent*in, Sozialpädagogische Assistent*in, Heilerziehungspfleger*in oder Pflegefachkraft oder verfügen über eine vergleichbare Qualifikation.
→ Sie schätzen und nutzen die Möglichkeit, eigene Interessen und Kompetenzen in die Arbeit einzubringen.
→ Sie stellen sich neuen Herausforderungen, sind ein Teamplayer und auch selbständiges Arbeiten gewöhnt.
DANN PASSEN WIR ZUSAMMEN!
BEI UNS ERWARTET SIE:
→ unbefristeter Arbeitsvertrag in Teilzeit (25 Std./W.)
→ attraktive Vergütung
→ 30 Tage Urlaub und 2 arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
→ familienfreundliche Arbeitszeiten, i.d.R. zwischen 8:00 - 13:00
→ bezahlte Fort- und Weiterbildungen
→ Supervision und Klausurtage
→ eine monatliche Guthabenkarte & Mitarbeiterrabatte
→ jährliche Firmenevents
→ eine gute Zusammenarbeit mit dem gesamten Schulteam
→ moderne technische Ausstattung des Arbeitsplatzes
→ ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Kooperation mit Schulen
Ihre weiteren Vorteile besprechen wir mit Ihnen gerne während des Vorstellungsgesprächs.
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Ausschreibungsnummer 36/24 per E-Mail an: bewerbung@gss-schulpartner.de
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
Bewerbungsunterlagen können grundsätzlich nur zurückgesandt werden, wenn ihnen ein frankierter und geeigneter Rückumschlag beiliegt. Zu unserer Entlastung werden nicht mehr benötigte Unterlagen mit Ablauf einer Frist von 2 Monaten vernichtet. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung in unserem Haus (Kosten für Bewerbungsmappen, Fahrtkosten etc.) können von uns nicht übernommen werden.
Bewerbungsunterlagen können grundsätzlich nur zurückgesandt werden, wenn ihnen ein frankierter und geeigneter Rückumschlag beiliegt. Zu unserer Entlastung werden nicht mehr benötigte Unterlagen mit Ablauf einer Frist von 2 Monaten vernichtet. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung in unserem Haus (Kosten für Bewerbungsmappen, Fahrtkosten etc.) können von uns nicht übernommen werden.